Sporthallenordnung

1.    Die Nutzung der Sporthallen und des Gymnastikraumes ist nur zu den im Hallennutzungsplan festgelegten Zeiten gestattet.

2.    Der Sanitärbereich der Sporthalle kann 15 Minuten vor Trainingsbeginn betreten und muss 30 Minuten nach Trainingsende verlassen werden. Bei Wettkämpfen verdoppeln sich diese Zeiten. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Veranstaltungen pünktlich zu beenden.

Duschmarken für die HarthArena sind bei der Betriebsleitung oder beim Hallenwart für 0,50 Euro zu erwerben.

3.    Die Sporthalle darf nur in sauberen Sportschuhen mit heller, abriebfester Sohle betreten werden. Straßenschuhe werden in den dafür vorgesehenen Räumen abgelegt. Das gilt auch für Sportschuhe, die die Sportler und Schüler vor der Sporthalle als Straßenschuhe getragen haben.

In den Sporthallen ist die Verwendung von Klebemitteln untersagt !

4.    Das Fußballspielen ist nur mit einem Hallenfußball erlaubt.

5.    Schulklassen haben die Sporthalle mit der Aufsichtsperson geschlossen zu betreten und zu verlassen.

6.    Die Sportflächen sind nur unter Aufsicht des Sportlehrers, Trainers, Übungsleiters zu betreten. Der Sportbetrieb hat ausschließlich unter Anleitung eines autorisierten, vorher benannten Übungsleiters/Trainers zu erfolgen.

 7.    Im Trainings- und Wettkampfbetrieb können die Sportler alle festen und beweglichen Sportgeräte, die zu dem entsprechenden Hallenteil gehören, verwenden. Die Sportgeräte, deren Auf- und Abbau durch die Sportler erfolgt, sind nach der Benutzung in den vorgesehenen Geräteräumen abzustellen. Schülern ist das Betreten der Geräteräume nur auf Anweisung und unter Aufsicht gestattet.

 8.    Die Sportlehrer, Trainer und Übungsleiter haben zu gewährleisten, dass die sanitären Anlagen nach dem Schulsport und nach dem Trainings- und Wettkampfbetrieb sauber verlassen werden.

9.    Alle technischen Vorrichtungen, wie Lüftung, Beleuchtung, Trennvorhänge usw. dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden.

10.  Die Nutzer sind verpflichtet, vor jeder Nutzung die ordnungsgemäße Beschaffenheit der überlassenen Sportgeräte und Anlagen für den gewollten Zweck durch den verantwortlichen Sportlehrer, Trainer oder Übungsleiter zu prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass schadhafte Geräte, Anlagen und Räume nicht genutzt werden.

11.  Festgestellte Schäden, die während der Nutzung entstehen, sind unverzüglich dem Hallenwart zu melden bzw. in das Hallenbuch einzutragen. Für Schäden, die nicht gemeldet wurden, haftet der letzte Nutzer vor Bekannt werden des Schadens. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzer entstehen, es sei denn, die Schäden fallen in den Verantwortungsbereich des Betreibers der Sporthalle.

12.  Mit den zur Nutzung bereitgestellten Geräten, Einrichtungen und Hilfsmitteln ist pfleglich umzugehen.

13.  Das Einnehmen von Speisen und alkoholischen Getränken auf der Sportfläche der Sporthalle, im Gymnastikraum und in den Sanitäreinrichtungen ist verboten.

Alkoholfreie Getränke dürfen nur in bruchfesten Behältnissen mitgeführt werden.

14.  Im gesamten Bereich der Sporthallen besteht absolutes Rauchverbot.

15.  Die Hallenwarte nehmen für den Kultur- und Sportbetrieb der Stadt Hartha als Betreiber der Sporthalle das Hausrecht wahr. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

16.  Für das Rechtsverhältnis der Nutzer mit der Stadt Hartha/dem Kultur- und Sportbetrieb sind ausschließlich die Vorschriften des Privatrechts maßgebend.

Hartha, den 01.01.2008

Kultur- und Sportbetrieb der Stadt Hartha